Auslandseinsatz-Police
Wenn Sie in einen Auslandseinsatz gehen, sollen Ihre Angehörigen abgesichert sein. Die Auslandseinsatzpolice ist eine Risikolebensversicherung für ein Jahr, die das aktive und das passive Kriegsrisiko einschließt.
So funktioniert die Police
Sie gehen demnächst in ein Einsatzgebiet? Dann sorgen Sie vor. Mit der Auslandseinsatzpolice sind Ihre Angehörigen im Ernstfall abgesichert, und Sie können sich auf den Einsatz konzentrieren. Die Police schließt sowohl das passive als auch das aktive Kriegsrisiko mit ein.
- Risikolebensversicherung mit einer Versicherungssumme bis maximal 150.000 €.
- Der Beitrag wird einmalig gezahlt.
- Ist er entrichtet, gilt der Vertrag ein Jahr und endet dann automatisch. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.
Angaben aus den bisherigen Tarifbeschreibungen, verbindlich sind Angebot und Bedingungen.
Wer sie abschließen kann
Die Police ist nicht nur für Soldaten gedacht, sondern auch für Mitarbeiter von Polizei, Feuerwehr und THW, die in einen Auslandseinsatz gehen. Im Formular geben Sie Beginn und Ort des Einsatzes, Ihre Tätigkeit und die gewünschte Versicherungssumme an. Wählbar sind 150.000, 100.000, 75.000, 50.000, 30.000 und 20.000 €, auf Wunsch auch eine andere Summe.
Was der Dienstherr bei Auslandseinsätzen leistet
Das Soldatenversorgungsgesetz sieht bei besonderen Auslandsverwendungen einen Schadensausgleich vor. Schäden infolge besonderer, vom Inland abweichender Verhältnisse, zum Beispiel durch kriegerische Ereignisse, oder eines Einsatzunfalls werden in angemessenem Umfang ersetzt. Bei Hinterbliebenen gelten Voraussetzungen. Dazu gibt es einen Ausgleich für ausgefallene Versicherungen. Das Einsatz-Weiterverwendungsgesetz regelt zudem Leistungen zur beruflichen Qualifizierung für Einsatzgeschädigte.
Die Bundeswehr rät, bei Zweifeln vor Beginn des Einsatzes mit dem Vertragspartner zu klären, was versichert ist. Details und mehr Hintergrund: Absicherung im Auslandseinsatz.
Kriegsklausel: darauf kommt es an
Die Bundeswehr weist darauf hin, dass die Kriegsklausel in Lebensversicherungen bei besonderen Auslandsverwendungen nur eingeschränkt zur Anwendung kommt, Versicherungsangebote aber davon abweichen können. Wenn das passive Kriegsrisiko vertraglich ausgeschlossen ist, kann bei dessen Verwirklichung auch kein Schadensausgleich gezahlt werden. Deshalb gilt: Fragen Sie vor Abschluss, was genau versichert ist. Diese Police schließt aktives und passives Kriegsrisiko ein.
Fragen und Antworten
Wie lange gilt die Auslandseinsatz-Police?
Nach Zahlung des Einmalbeitrags ein Jahr. Danach endet der Vertrag automatisch.
Wie hoch kann die Versicherungssumme sein?
Bis maximal 150.000 €. Wählbar sind 150.000, 100.000, 75.000, 50.000, 30.000 und 20.000 €, auf Wunsch eine andere Summe.
Ersetzt die Police den Schadensausgleich des Dienstherrn?
Nein, sie ergänzt ihn. Der Dienstherr gleicht Schäden nach dem Soldatenversorgungsgesetz aus. Die Police sichert zusätzlich Ihre Angehörigen privat ab.
Quellen
- Soldatenversorgungsgesetz § 86: Schadensausgleich bei besonderen Auslandsverwendungen
- Soldatenversorgungsgesetz § 87: Besondere Auslandsverwendung, Einsatzunfall
- Einsatz-Weiterverwendungsgesetz § 1
- Bundeswehr: Hinweise zur finanziellen und sozialen Absicherung bei besonderen Auslandsverwendungen (7. Auflage, 2024)
Stand: Oktober 2026. Eduard Engl, Versicherungsfachmann (BWV). Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Anlageberatung. Maßgeblich sind Gesetz, Antrag und Versicherungsbedingungen.
Unverbindlich anfragen
Kurz beschreiben, worum es geht. Ein ausführliches Angebot können Sie über das Angebotsformular anfordern.