Absicherung im Auslandseinsatz
Vor einem Einsatz stellt sich die Frage, was passiert, wenn etwas passiert. Antworten gibt es auf zwei Ebenen: beim Dienstherrn und in Ihren privaten Verträgen.
Besondere Auslandsverwendung und Einsatzunfall
Das Soldatenversorgungsgesetz spricht von besonderer Auslandsverwendung. Gemeint ist eine Verwendung im Ausland aufgrund einer Vereinbarung, für die ein Beschluss der Bundesregierung vorliegt. Gleichgestellt sind bestimmte sonstige Verwendungen. Ein Einsatzunfall ist eine gesundheitliche Schädigung durch einen Unfall oder eine Erkrankung während einer solchen Verwendung. Gleichgestellt sind unter anderem Erkrankungen und Unfälle durch Verhältnisse, die vom Inland wesentlich abweichen.
Schadensausgleich
Schäden infolge besonderer, vom Inland abweichender Verhältnisse, etwa durch Kriegshandlungen oder kriegerische Ereignisse, oder eines Einsatzunfalls werden nach dem Gesetz in angemessenem Umfang ersetzt. Für Hinterbliebene gelten Voraussetzungen. Außerdem gibt es einen Ausgleich für ausgefallene Versicherungen. Das Einsatz-Weiterverwendungsgesetz gibt Einsatzgeschädigten einen Anspruch auf Leistungen zur beruflichen Qualifizierung.
Privat: Kriegsklausel prüfen
Nach den Hinweisen der Bundeswehr kommt die Kriegsklausel in Lebensversicherungsbedingungen bei besonderen Auslandsverwendungen nur eingeschränkt zur Anwendung. Der Versicherer kann sich nicht darauf berufen, wenn der Versicherte im Ausland stirbt und an den kriegerischen Ereignissen nicht aktiv beteiligt war. Zugleich: Versicherungsangebote können davon abweichen. Bei privaten Unfallversicherungen kann sich der Versicherer nach der Broschüre auch bei passiver Betroffenheit auf die Kriegsklausel berufen, und ältere Bedingungen erlauben das Ruhen des Schutzes im Einsatz.
Mein Rat: Lassen Sie vor jedem Einsatz alle Verträge prüfen. Beim Abschluss einer neuen Police wird nach Beruf und geplantem Auslandsaufenthalt gefragt, beantworten Sie das vollständig und ehrlich. Die Auslandseinsatz-Police schließt aktives und passives Kriegsrisiko ein.
Ansprechstellen
Der Sozialdienst der Bundeswehr gibt Auskunft zur finanziellen und sozialen Absicherung bei besonderen Auslandsverwendungen. Ich ergänze das als Vermittler um die privaten Verträge.
Fragen und Antworten
Gilt meine Lebensversicherung im Einsatz?
Das hängt von den Bedingungen, besonders von der Kriegsklausel. Die Bundeswehr empfiehlt, das vor dem Einsatz zu klären. Ich prüfe Ihre Verträge gern.
Was ist ein Einsatzunfall?
Eine gesundheitliche Schädigung durch einen Unfall oder eine Erkrankung während einer besonderen Auslandsverwendung, nach § 87 des Soldatenversorgungsgesetzes.
Quellen
- Soldatenversorgungsgesetz § 86: Schadensausgleich bei besonderen Auslandsverwendungen
- Soldatenversorgungsgesetz § 87: Besondere Auslandsverwendung, Einsatzunfall
- Einsatz-Weiterverwendungsgesetz § 1
- Bundeswehr: Hinweise zur finanziellen und sozialen Absicherung bei besonderen Auslandsverwendungen (7. Auflage, 2024)
- Soldatenentschädigungsgesetz § 3: Wehrdienstbeschädigung
Stand: Oktober 2026. Eduard Engl, Versicherungsfachmann (BWV). Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Anlageberatung. Maßgeblich sind Gesetz, Antrag und Versicherungsbedingungen.
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