Unfallversicherung für Soldaten
Der Dienstherr sichert Unfälle im Dienst ab. In der Freizeit endet dieser Schutz. Eine private Unfallversicherung deckt beides und gilt weltweit, rund um die Uhr.
Was die Unfallversicherung leistet
Verletzungen nach einem Unfall führen oft zu lebenslangen Beeinträchtigungen. Die Unfallversicherung, die ich vermittle, gilt nach den Angaben der bisherigen Seite weltweit und rund um die Uhr, bei Manövern, im täglichen Dienst und in der Freizeit. Beispiele aus dem Tarif:
- Eine Invaliditätsleistung erhalten Sie schon ab einem Invaliditätsgrad von 1 %.
- Ab 50 % Invalidität gibt es im Versicherungsfall eine lebenslange Rentenzahlung, ab 75 % die doppelte Rentenleistung.
- Als Unfall gelten auch Impfschäden sowie Tierbisse und Stiche, die Wundstarrkrampf, FSME oder Wundinfektionen hervorrufen.
- Mitversichert sind unter anderem Bewusstseinsstörungen, etwa durch die Folgen eines Herzinfarkts, eines Schlaganfalls oder durch übermäßigen Alkoholkonsum.
Die Beispiele zu Leistungen stammen aus den Angeboten, die ich vermittle, Stand der bisherigen Seite. Verbindlich sind immer Angebot, Antrag und Versicherungsbedingungen.
Was der Dienstherr abdeckt, und was nicht
Für Unfälle in Ausübung des Dienstes gibt es den Dienstunfall und die Wehrdienstbeschädigung. Eine Wehrdienstbeschädigung liegt vor, wenn die Gesundheitsstörung zum Beispiel durch einen Unfall während der Ausübung des Wehrdienstes, durch eine Wehrdienstverrichtung oder durch die dem Wehrdienst eigentümlichen Verhältnisse verursacht wurde. Dazu zählen auch Dienstreisen und dienstliche Veranstaltungen.
Der Begriff des Dienstunfalls setzt ein Ereignis voraus, das „in Ausübung des Dienstes“ eingetreten ist. Ein Unfall beim Sport am Wochenende oder im Urlaub zählt in der Regel nicht dazu. Dafür ist die private Unfallversicherung da.
Gut zu wissen: Leistungen aus privaten Versicherungen werden auf die Leistungen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz nicht angerechnet.
Ehrliche Einordnung
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Menschen in über 90 Prozent der Fälle durch eine Krankheit berufsunfähig werden und nicht durch einen Unfall. Deshalb ersetzt eine Unfallversicherung keine Dienstunfähigkeitsversicherung, und eine reine Dienstunfähigkeitsversicherung ersetzt keine Unfallversicherung. Welche Bausteine Sie brauchen, hängt von Ihrer Lage ab. Ich zeige Ihnen, wo Ihr Schutz Lücken hat, bevor ich etwas verkaufe.
Auslandseinsatz: auf die Klauseln achten
Bei privaten Unfallversicherungen kann eine Kriegsklausel gelten. Nach den Hinweisen der Bundeswehr zu besonderen Auslandsverwendungen ist sie nicht auf die aktive Beteiligung beschränkt, und ältere Bedingungen erlauben das Ruhen des Schutzes während eines Einsatzes. Prüfen Sie das vor jedem Einsatz. Mehr unter Auslandseinsatz-Police.
Auch für Polizeianwärter
Die Unfallversicherung ist auch für Polizeianwärter abschließbar.
Fragen und Antworten
Reicht der Dienstunfall als Absicherung?
Er gilt nur für Ereignisse in Ausübung des Dienstes. Freizeit und Urlaub sind damit nicht abgedeckt. Dafür gibt es die private Unfallversicherung.
Gilt die Versicherung im Auslandseinsatz?
Das hängt von den Bedingungen ab, insbesondere von Kriegs- und Ruhensklauseln. Klären Sie das vor dem Einsatz schriftlich. Ich helfe Ihnen dabei.
Quellen
- Soldatenentschädigungsgesetz § 3: Wehrdienstbeschädigung
- Soldatenentschädigungsgesetz § 10: Anrechnung von Leistungen
- Soldatenversorgungsgesetz § 42: Dienstunfall
- Verbraucherzentrale: Private Unfallversicherung, überflüssig oder sinnvoll?
- Bundeswehr: Hinweise zur finanziellen und sozialen Absicherung bei besonderen Auslandsverwendungen (7. Auflage, 2024)
Stand: Oktober 2026. Eduard Engl, Versicherungsfachmann (BWV). Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Anlageberatung. Maßgeblich sind Gesetz, Antrag und Versicherungsbedingungen.
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