Privat- und Diensthaftpflicht für Soldaten
Für Schäden im Dienst haftet zunächst der Dienstherr. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er sich das Geld von Ihnen zurückholen. Dagegen hilft eine Diensthaftpflicht, zusätzlich zur privaten Haftpflicht.
Warum Soldaten eine eigene Haftpflicht brauchen können
Nach § 24 des Soldatengesetzes hat ein Soldat, der vorsätzlich oder grob fahrlässig seine Pflichten verletzt, dem Dienstherrn den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Leichte Fahrlässigkeit nennt das Gesetz dort nicht. Mehrere Verursacher haften als Gesamtschuldner.
Die private Haftpflichtversicherung deckt nach Angaben der Verbraucherzentrale nur den privaten Bereich ab. Dienstliche Schäden sind deshalb ein eigenes Thema. Aus diesem Grund sollte eine Diensthaftpflicht zusätzlich zur privaten Haftpflicht abgeschlossen werden. Sie ist keine gesetzliche Pflicht, aber für jeden, der mit Geräten, Fahrzeugen oder Waffen umgeht, ein naheliegender Baustein.
Leistungsmerkmale aus dem Tarif
Der Tarif, den ich anbiete, enthält nach den bisherigen Angaben unter anderem:
- Versicherungssumme 60 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden.
- Dienstlichen Umgang mit Geräten, Waffen und Munition sowie Kfz- und Geräteregress.
- Abhandenkommen von nicht persönlichen Ausrüstungsgegenständen bis 100.000 €.
- Abhandenkommen von persönlichen Ausrüstungsgegenständen bis 5.000 €.
- Nachhaftung bis 5 Jahre.
Die Beispiele zu Leistungen stammen aus den Angeboten, die ich vermittle, Stand der bisherigen Seite. Verbindlich sind immer Angebot, Antrag und Versicherungsbedingungen.
Wechsel mit Ergänzungsdeckung
Wenn Sie schon eine Privathaftpflicht haben, können Sie mit der Ergänzungsdeckung wechseln. Nach den bisherigen Angaben zahlen Sie bis zum Ablauf des bestehenden Vertrages nur 1 % des Beitrags für die Privat- und Diensthaftpflicht und haben dabei vollen Versicherungsschutz. Die Bedingungen nenne ich Ihnen im Angebot.
Auch für Polizeianwärter
Auch für Polizeianwärter ist eine Privat- und Diensthaftpflicht wichtig. Bitte nennen Sie im Formular Ihren Haushaltstyp, damit ich das Angebot passend erstellen kann.
Fragen und Antworten
Ist die Diensthaftpflicht Pflicht?
Nein, sie ist freiwillig. Sie schützt aber vor persönlichen Regressforderungen, wenn der Dienstherr bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz Schadenersatz verlangt.
Zahlt meine Privathaftpflicht bei dienstlichen Schäden?
Die Verbraucherzentrale beschreibt die private Haftpflicht als Schutz für den privaten Bereich. Ob Ihr Vertrag dienstliche Schäden einschließt, steht in Ihren Bedingungen. Ich prüfe das gern für Sie.
Quellen
Stand: Oktober 2026. Eduard Engl, Versicherungsfachmann (BWV). Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Anlageberatung. Maßgeblich sind Gesetz, Antrag und Versicherungsbedingungen.
Unverbindlich anfragen
Kurz beschreiben, worum es geht. Ein ausführliches Angebot können Sie über das Angebotsformular anfordern.