Haftung des Soldaten: Was § 24 Soldatengesetz bedeutet
Normalerweise haftet der Dienstherr für Fehler im Dienst. § 24 Soldatengesetz regelt die Ausnahme, in der der Dienstherr sich das Geld von Ihnen holen kann.
Der Wortlaut in Kürze
Verletzt ein Soldat vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihm obliegenden Pflichten, so hat er dem Dienstherrn, dessen Aufgaben er wahrgenommen hat, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Haben mehrere Soldaten den Schaden gemeinsam verursacht, haften sie als Gesamtschuldner. Hat der Dienstherr Dritten Schadensersatz geleistet, regelt das Gesetz, wann die Verjährung beginnt. Leistet der Soldat dem Dienstherrn Ersatz, geht ein Ersatzanspruch gegen Dritte auf ihn über.
Was daraus folgt
Leichte Fahrlässigkeit nennt § 24 nicht. Das Risiko sind also Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ob ein Verhalten grob fahrlässig war, beurteilt im Streitfall der Dienstherr und gegebenenfalls ein Gericht, nicht der Versicherer. Gerade beim Umgang mit teuren Geräten, Fahrzeugen oder Waffen können Beträge entstehen, die privat kaum zu stemmen sind.
Und die Privathaftpflicht?
Die Verbraucherzentrale schreibt, die private Haftpflicht decke nur den privaten Bereich ab, grobe Fahrlässigkeit sei darin mitversichert, ausgeschlossen seien nur absichtlich verursachte Schäden. Für dienstliche Schäden sagt diese Quelle nichts. Ob Ihr Vertrag sie erfasst, steht in Ihren Bedingungen. Eine Diensthaftpflicht ergänzt die Lücke ausdrücklich, ist aber keine Pflicht.
Fragen und Antworten
Haftet der Soldat für jeden Fehler im Dienst?
Nein. Nach § 24 Soldatengesetz haftet er dem Dienstherrn bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Quellen
Stand: Oktober 2026. Eduard Engl, Versicherungsfachmann (BWV). Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Anlageberatung. Maßgeblich sind Gesetz, Antrag und Versicherungsbedingungen.