Eduard Engl, Versicherungsfachmann (BWV), Schwandorf

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Versicherungenfür Soldaten

Übergangsgebührnisse für Zeitsoldaten: Dauer, Höhe, Zuschuss

Dienstzeitende und Geld, 2 Minuten Lesezeit

Nach der Dienstzeit zahlt der Dienstherr Übergangsgebührnisse. Wie lange, das hängt allein von Ihrer Wehrdienstzeit ab.

Wann es Übergangsgebührnisse gibt

Soldaten auf Zeit erhalten nach § 16 des Soldatenversorgungsgesetzes Übergangsgebührnisse bei Ablauf der Wehrdienstzeit, bei Dienstunfähigkeit oder bei Nichtbestehen der Laufbahnprüfung nach Laufbahnaufstieg. Sie entfallen, wenn sich ein Dienstverhältnis als Berufssoldat anschließt. Die Höhe beträgt 75 Prozent der Dienstbezüge des letzten Monats.

Wie lange sie gezahlt werden

WehrdienstzeitDauer der Übergangsgebührnisse
1 bis unter 2 Jahre1 Monat
2 bis unter 3 Jahre2 Monate
3 bis unter 4 Jahre3 Monate
4 bis unter 5 Jahre12 Monate
5 bis unter 6 Jahre18 Monate
6 bis unter 7 Jahre24 Monate
7 bis unter 8 Jahre30 Monate
8 bis unter 9 Jahre36 Monate
9 bis unter 10 Jahre42 Monate
10 bis unter 11 Jahre48 Monate
11 bis unter 12 Jahre54 Monate
12 Jahre und mehr60 Monate

Übergangsbeihilfe und Berufsförderung

Zusätzlich gibt es bei einer Wehrdienstzeit von mehr als sechs Monaten eine Übergangsbeihilfe in einer Summe. Wer einen Eingliederungsschein hat, erhält statt der Übergangsgebührnisse Ausgleichsbezüge, längstens zehn Jahre. Berufsberatung und Berufsförderung beim Berufsförderungsdienst der Bundeswehr setzen eine Beratung voraus, die nach dem Gesetz verbindliche Voraussetzung für Leistungen ist.

Was das für Ihre Versicherungen heißt

Während des Bezugs gibt es unter Voraussetzungen einen Zuschuss zur Krankenversicherung. Danach tragen Sie die Beiträge selbst. Prüfen Sie früh, welche Verträge Sie behalten, anpassen oder beenden wollen. Das Dienstzeitende ist der Zeitpunkt für eine Bestandsaufnahme.

Fragen und Antworten

Gelten die Zahlen für jeden Zeitsoldaten?

Sie gelten für die Staffelung im Gesetz. Verkürzungen und Besonderheiten regelt das Gesetz im Einzelnen, maßgeblich ist Ihr Bescheid.

Quellen

Stand: Oktober 2026. Eduard Engl, Versicherungsfachmann (BWV). Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Anlageberatung. Maßgeblich sind Gesetz, Antrag und Versicherungsbedingungen.

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