Eduard Engl, Versicherungsfachmann (BWV), Schwandorf

09431 961052Mobil 0170 4843570StandorteKontakt

Versicherungenfür Soldaten

Neuer Wehrdienst seit 2026: Was Freiwillige zur Absicherung wissen sollten

Dienstzeitende und Geld, 2 Minuten Lesezeit

Der Wehrdienst ist seit Anfang 2026 neu geregelt. Für die Absicherung gilt: erst klären, was Ihnen zusteht, dann ergänzen, was fehlt.

Was gesetzlich feststeht

Das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz vom 22. Dezember 2025 ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Der freiwillige Wehrdienst nach § 58b des Soldatengesetzes dauert mindestens sechs und längstens elf Monate, die ersten sechs Monate gelten als Probezeit. Wer am 31. Dezember 2025 freiwilligen Wehrdienst nach altem Recht leistete, bleibt beim bisherigen § 58b.

Fürsorge und Förderung

Der Bund hat auch für das Wohl des Soldaten zu sorgen, der freiwilligen Wehrdienst nach § 58b leistet. Für Freiwillig Wehrdienst Leistende gibt es dienstzeitbegleitende Bildungs- und Eingliederungsmaßnahmen, und die Probezeit wird mit sechs Monaten als Wehrdienstzeit angerechnet.

Was ich nicht pauschal beantworte

Ob und in welcher Form Freiwillig Wehrdienst Leistende Heilfürsorge erhalten, wie die Krankenversicherung nach dem Ende des freiwilligen Wehrdienstes aussieht und ab welcher Dienstzeit der Status eines Soldaten auf Zeit gilt, habe ich bei meiner Recherche nicht belastbar belegen können. Deshalb mache ich dazu keine Aussage. Fragen Sie Ihre Dienststelle und lassen Sie sich Antworten schriftlich geben.

Was Sie jetzt tun können

  • Klären Sie schriftlich, welche medizinische Versorgung und welche Fürsorge Ihnen im Dienst zustehen.
  • Prüfen Sie Ihre Privathaftpflicht und ob sie dienstliche Tätigkeiten einschließt.
  • Fragen Sie vor einer Verpflichtung zum Soldaten auf Zeit nach der Anwartschaft.

Fragen und Antworten

Gelten die Regeln für Zeitsoldaten auch für Freiwillig Wehrdienst Leistende?

Nicht automatisch. Die Regelungen unterscheiden die Statusgruppen. Klären Sie Ihre Ansprüche bei Ihrer Dienststelle.

Quellen

Stand: Oktober 2026. Eduard Engl, Versicherungsfachmann (BWV). Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Anlageberatung. Maßgeblich sind Gesetz, Antrag und Versicherungsbedingungen.

Anrufen E-Mail Angebot