Berufssoldat oder Zeitsoldat: Was ändert sich bei den Versicherungen?
Berufssoldaten verpflichten sich auf Lebenszeit, Soldaten auf Zeit für eine begrenzte Zeit. Das ändert, was Sie am Ende bekommen und was Sie dafür privat regeln sollten.
Die Unterschiede im Überblick
| Berufssoldat | Soldat auf Zeit | |
|---|---|---|
| Dienstverhältnis | auf Lebenszeit | für begrenzte Zeit |
| Im Dienst | truppenärztliche Versorgung | truppenärztliche Versorgung |
| Nach dem Dienst | Ruhegehalt nach Soldatenversorgungsgesetz, Beihilfe im Ruhestand | Übergangsgebührnisse und Übergangsbeihilfe, keine Beihilfe, Beitrittsrecht zur GKV |
| Bei Dienstunfähigkeit | Ruhestand, wenn fünf Dienstjahre oder Wehrdienstbeschädigung | Entlassung, Übergangsgebührnisse |
| Anwartschaft | große Anwartschaft üblich | kleine Anwartschaft üblich |
Wenn aus Zeit Beruf wird
Das Dienstverhältnis wird durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde in ein Berufssoldatenverhältnis umgewandelt. Die Übergangsgebührnisse für Zeitsoldaten fallen dann weg, wenn sich ein Dienstverhältnis als Berufssoldat anschließt. Jetzt lohnt es sich, Ihre Verträge anzusehen: Wer eine kleine Anwartschaft hat, sollte die große prüfen, und die Absicherung bei Dienstunfähigkeit sollte zum neuen Status passen.
Im Ruhestand
Berufssoldaten sind im Ruhestand beihilfeberechtigt, die truppenärztliche Versorgung endet. Dann ist eine private Restkostenversicherung erforderlich, bei der die Anwartschaft den Einstieg ohne neue Gesundheitsprüfung sichern soll.
Fragen und Antworten
Brauche ich als Berufssoldat die große Anwartschaft?
Für Berufssoldaten ist sie in der Regel die bessere Wahl, weil der Beitrag nach dem Alter beim Vertragsabschluss berechnet wird. Ob sie sich lohnt, prüfen wir an Ihrem Alter und Ihren Plänen.
Quellen
- Soldatengesetz § 1: Dienstverhältnisse
- Soldatengesetz § 41: Umwandlung des Dienstverhältnisses
- Soldatengesetz § 44: Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand, Dienstunfähigkeit
- Soldatenversorgungsgesetz § 16: Übergangsgebührnisse
- Soldatenversorgungsgesetz § 27: Entstehen des Anspruchs auf Ruhegehalt
- Soldatengesetz § 31: Fürsorge, Beihilfe
- PKV-Verband: Glossar, Anwartschaftsversicherung
Stand: Oktober 2026. Eduard Engl, Versicherungsfachmann (BWV). Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Anlageberatung. Maßgeblich sind Gesetz, Antrag und Versicherungsbedingungen.
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