Polizeianwärter in Bayern: Heilfürsorge und Anwartschaft
Als Anwärter der Bereitschaftspolizei werden Sie über die freie Heilfürsorge versorgt. Was Sie darüber hinaus selbst regeln sollten, steht sogar in den FAQ der Polizei.
Wer in Bayern freie Heilfürsorge bekommt
Nach der bayerischen Verordnung wird freie Heilfürsorge unter anderem den Polizeivollzugsbeamten der Bereitschaftspolizei in Ausbildung gewährt. Der Umfang reicht von der vorbeugenden Gesundheitsfürsorge über ärztliche und zahnärztliche Untersuchung und Behandlung bis zu Kuren.
Was die Polizei den Bewerbern selbst sagt
In den Einstellungs-FAQ der Bayerischen Polizei heißt es sinngemäß: Während der Ausbildung wird freie Heilfürsorge gewährt, eine eigene Krankenversicherung ist nicht notwendig. Eine Anwartschaftsversicherung für eine private Krankenversicherung werde jedoch angeraten, und es bestehe die Pflicht, eine private Pflegeversicherung abzuschließen. Damit nach dem Ende der freien Heilfürsorge keine Probleme oder Wartezeit beim Wechsel in eine private Krankenversicherung entstehen, empfehle sich die Anwartschaft.
Was offen bleibt
Ob und ab wann Anwärter nach der Ausbildung Beihilfe statt Heilfürsorge erhalten, hängt vom jeweiligen Dienstverhältnis ab. Das kann ich hier nicht pauschal beantworten. Fragen Sie Ihre Dienststelle, und wir klären danach, welche Verträge dazu passen.
Fragen und Antworten
Wann muss ich eine Pflegeversicherung abschließen?
Für Heilfürsorgeberechtigte besteht die Pflicht zur privaten Pflegeversicherung nach Angaben des PKV-Verbands und der Bayerischen Polizei. Den Zeitpunkt nennt Ihre Dienststelle.
Quellen
Stand: Oktober 2026. Eduard Engl, Versicherungsfachmann (BWV). Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Anlageberatung. Maßgeblich sind Gesetz, Antrag und Versicherungsbedingungen.