Eduard Engl, Versicherungsfachmann (BWV), Schwandorf

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Versicherungenfür Soldaten

GKV oder PKV nach dem Dienst als Zeitsoldat

Gesundheit und Pflege, 2 Minuten Lesezeit

Wenn Ihre Dienstzeit endet, müssen Sie sich entscheiden: gesetzliche Krankenversicherung oder privat. Eine Entscheidung, die Sie nicht aufschieben sollten.

Das gesetzliche Beitrittsrecht

Nach § 9 Sozialgesetzbuch V können Personen der freiwilligen Versicherung beitreten, die ab dem 31. Dezember 2018 als Soldaten auf Zeit aus dem Dienst ausgeschieden sind. Der Beitritt ist der Krankenkasse innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden anzuzeigen. Die Regelung kam mit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz und soll allen Zeitsoldaten das Recht geben, sich nach dem Ausscheiden gesetzlich zu versichern.

Der Zuschuss

Wer gesetzlich versichert ist, erhält nach § 18 des Soldatenversorgungsgesetzes während des regelmäßigen Bezugs von Übergangsgebührnissen einen Zuschuss in Höhe der Hälfte der auf die Übergangsgebührnisse entfallenden Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung. Für privat Versicherte gibt es einen Zuschuss unter Voraussetzungen, höchstens in Höhe der Hälfte der tatsächlich zu zahlenden Beiträge. Wer einen Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss hat, erhält ihn nicht.

Worauf Sie achten sollten

  • Frist: drei Monate nach dem Ausscheiden, sonst kann nach Angaben der Bundeswehr für bisher privat Versicherte nur noch die private Versicherung bleiben.
  • Wer zuletzt gesetzlich versichert war, kann ohne aktive Entscheidung in einen Auffangtatbestand fallen.
  • Wenn Sie nahtlos in ein neues Arbeitsverhältnis wechseln, entfällt die Beitragspflicht aus den Übergangsgebührnissen und damit auch der Zuschuss.
  • Familie: Prüfen Sie früh, ob Angehörige beitragsfrei mitversichert bleiben können.

Wo die Anwartschaft ins Spiel kommt

Wer eine Anwartschaft in der privaten Krankenversicherung hat, kann zum Dienstzeitende wählen: aktivieren oder gesetzlich gehen. Die Bundeswehr schreibt, am besten hätten diejenigen vorgesorgt, die schon zu Beginn ihrer Dienstzeit eine Anwartschaft abgeschlossen haben. Das ist die Sicht der Behörde, ob es für Sie passt, prüfen wir persönlich.

Fragen und Antworten

Bekomme ich als Zeitsoldat nach dem Dienst Beihilfe?

Nein, für ab dem 31. Dezember 2018 ausgeschiedene Zeitsoldaten entfällt die Beihilfe. Es gibt das Beitrittsrecht zur gesetzlichen Krankenversicherung und den Beitragszuschuss.

Quellen

Stand: Oktober 2026. Eduard Engl, Versicherungsfachmann (BWV). Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Anlageberatung. Maßgeblich sind Gesetz, Antrag und Versicherungsbedingungen.

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