Beihilfe oder Heilfürsorge: Wer hat was?
Zwei Begriffe, die oft verwechselt werden. Heilfürsorge gilt für Sie persönlich im aktiven Dienst, Beihilfe ist eine Kostenerstattung, die später oder für Angehörige greifen kann.
Heilfürsorge: im aktiven Dienst
Wer aktiv dient, hat Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Das Soldatengesetz stellt klar: Aufwendungen von Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, denen unentgeltliche truppenärztliche Versorgung zusteht, sind nicht beihilfefähig.
Beihilfe: eine ergänzende Erstattung
Beihilfen werden nach Darstellung der Bundeswehr als ergänzende Hilfe zu den Aufwendungen gewährt. Für Berufssoldaten im Ruhestand gelten die Beihilferegeln des Bundes entsprechend. Für Angehörige aktiver Soldaten kann Beihilfe in Frage kommen, etwa für Ehepartner und Kinder, unter bestimmten Voraussetzungen.
Und bei Zeitsoldaten?
Alle ab dem 31. Dezember 2018 ausgeschiedenen Zeitsoldaten haben nach Angaben der Bundeswehr keinen Beihilfeanspruch. An die Stelle tritt das Beitrittsrecht zur gesetzlichen Krankenversicherung mit Beitragszuschuss. Die Bundeswehr spricht vom Wegfall des Beihilfeanspruchs und der Notwendigkeit einer privaten Restkostenversicherung.
Kurz gegenübergestellt
| Heilfürsorge | Beihilfe | |
|---|---|---|
| Wer | Soldaten im aktiven Dienst | Berufssoldaten im Ruhestand, Angehörige unter Voraussetzungen |
| Art | unentgeltliche truppenärztliche Versorgung | ergänzende Kostenerstattung |
| Danach | endet mit dem Dienst | braucht eine private Restkostenversicherung |
Fragen und Antworten
Wer bearbeitet die Beihilfe?
Beihilfe bei der Bundeswehr wird vom Bundesverwaltungsamt bearbeitet. Die truppenärztliche Versorgung gehört nicht dazu, sie obliegt nicht dem Bundesverwaltungsamt.
Quellen
Stand: Oktober 2026. Eduard Engl, Versicherungsfachmann (BWV). Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Anlageberatung. Maßgeblich sind Gesetz, Antrag und Versicherungsbedingungen.